Tod zu Hause infolge Krankheit
Ärztin/Arzt benachrichtigen. Diese/dieser bestätigt den Tod und füllt die ärztliche Todesbescheinigung aus. Ist der Hausarzt nicht erreichbar, Notfallarzt rufen. Auskunft über die Telefonnummern 117 (Polizei) oder 144 (Notarzt).
Tod infolge eines Unfalls/Suizids
Polizei benachrichtigen (Tel. 117). Die Polizei muss nicht nur bei Verkehrsunfällen, sondern auch bei Arbeits-, Haushalts- und sonstigen Unfällen beigezogen werden, ebenso bei Suizid.
Tod im Spital oder im Heim
Die Spital- oder Heimbehörden erledigen die Formalitäten.
Anmeldung des Todesfalls beim Zivilstandsamt
Ein Todesfall ist innerhalb von zwei Arbeitstagen dem zuständigen Zivilstandsamt zu melden.
Folgende Dokumente braucht das Zivilstandsamt:
Folgende Dokumente braucht das Zivilstandsamt:
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Familienbüchlein und Niederlassungsbewilligung
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Personen mit Wohnsitz im Ausland benötigen zusätzlich: Pass, Geburts- / Eheschein mit Elternnamen
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Spital / Heim: Erstellt die Anzeige des Todesfalles und der Arzt stellt die ärztliche Bescheinigung aus
Meldung des Todesfalls auf der Gemeindeverwaltung
Bringen Sie für die Anmeldung eines Todesfalls folgende Unterlagen mit:
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Anzeige eines Todesfalls (Zivilstandsamt des Sterbeortes)
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Ärztliche Todesbescheinigung
Selbstverständlich können Sie auch eine Bestattungsfirma mit der Erledigung der Vorkehrungen betrauen.
Wichtige Links:
- Merkblatt_Todesfall [PDF, 31.0 KB]
- Merkblatt_Siegelung [PDF, 26.0 KB]
- Merkblatt_Gemeinschaftsgrab [PDF, 24.0 KB]
- Friedhof
- Weitere Informationen
- Guichet virtuel
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