Der Gemeinderat (Exekutive) besteht inklusive dem Gemeindepräsidium aus sieben nebenamtlichen Mitgliedern. Jedes Mitglied steht einem Ressort (Aufgabenbereich) vor.
Der Gemeinderat wird im Majorzverfahren alle 4 Jahre an der Urne gewählt.
Hier gelangen Sie zu den Ergebnissen der letzten Urnenwahlen:
Der Gemeinderat führt die Gemeinde, plant deren nachhaltige Entwicklung und koordiniert die Geschäfte. Es stehen ihm alle Befugnisse zu, die nicht durch Vorschriften des Bundes, des Kantons oder der Gemeinde einem andern Organ übertragen sind. Die Rechtsgrundlagen finden sich im Organisationsreglement der Gemischten Gemeinde Rüschegg.
Die Sitzungen des Gemeinderates finden in der Regel alle zwei Wochen statt. Beschlüsse von allgemeinem Interesse werden in der Monatsinfo des Gemeinderates publiziert.