Der Gemeinderat gibt in Anwendung von Art. 22 und 23 des Bestattungs- und Friedhofreglements vom 01.01.2001 bekannt, dass je 4 Gräber der Grabreihen 5 und 6 sowie 2 Gräber der Grabreihe 10, westlich der Kirche (Verstorbene bis und mit Jahr 1997), nach Ablauf der Grabruhe von 25 Jahren ab dem 11. April 2023 aufgehoben und geräumt werden.
Die Hinterbliebenen von Verstorbenen der aufzuhebenden Gräber haben die Möglichkeit, die Grabzeichen und die Bepflanzung bis zum 11. April 2023 zu räumen. Grabzeichen, welche danach noch vorhanden sind, werden durch den Friedhofgärtner entsorgt
Mit einer besonderen Gedenkfeier möchten wir Ihnen deshalb die Gelegenheit geben, sich vom Grab Ihrer Angehörigen zu verabschieden. Die Gedenkfeier findet statt am Samstag, 11. März 2023 um 11.00 Uhr auf dem Friedhof Rüschegg.