Gemäss Datenschutzreglement dürfen folgende Einzelauskünfte erteilt werden:

  • Name
  • Vorname
  • Beruf
  • Geschlecht
  • Adresse
  • Zivilstand
  • Heimatort
  • Zu- und Wegzugsdatum
  • Jahrgang
  • neuer Wohnort
  • Titel
  • Sprache

Einzelauskünfte aus der Einwohnerkontrolle erfolgen auf formlose Anfrage hin und sind gebührenfrei.
Begehren für nicht kommerzielle Listenauskünfte sind schriftlich und begründet an den Gemeindeschreiber zu richten.
Listenauskünfte zu kommerziellen Zwecken werden KEINE erteilt.

Wichtige Links:

zur Abteilung Gemeindeschreiberei

« Zurück zum Dienstleistungen