- Die briefliche Stimmabgabe ist ab Erhalt des Stimmmaterials möglich.
- Legen Sie die ausgefüllten Stimm- oder Wahlzettel in das amtliche Stimmzettel-Kuvert und kleben Sie dieses zu.
- Unterschreiben Sie den Stimmrechtsausweis im entsprechenden Feld und legen Sie ihn zusammen mit dem Stimmzettel-Kuvert in das Antwort-Kuvert, so dass im Fenster die Anschrift des Wahlbüros erscheint.
- Sie können das Antwort-Kuvert per Post schicken, in den Gemeindebriefkasten werfen oder persönlich am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeben. Damit das Kuvert rechtzeitig eintrifft, hat die Aufgabe bei der Post mindestens 3 Tage vor dem Wahl- und Abstimmungstag (A-Post) zu erfolgen.
Ungültigkeit der brieflichen Stimmabgabe: Gründe
- Sie verwenden das Ihnen zugestellte Stimm-Kuvert nicht als Antwort-Kuvert.
- Sie vergessen, den Stimmrechtsausweis zu unterschreiben.
- Ihr Stimm-Kuvert trifft zu spät ein.
zur Abteilung Gemeindeschreiberei
« Zurück zum Dienstleistungen