Hundetaxe
Der Hundetaxe unterliegen alle Hunde, die älter als 6 Monate sind und deren Halterin und/oder Halter Wohnsitz in der Gemeinde Rüschegg verzeigt.
Die Hundetaxe beträgt:
- für den ersten Hund Fr. 40.00
- für den zweiten Hund Fr. 60.00
- für jeden weiteren Hund Fr. 80.00
Die Hundetaxe ist jeweils am 1. August für das laufende Jahr fällig und auf der Gemeindeverwaltung Rüschegg zu entrichten, wo auch die Hundekontrollmarke abgegeben wird. Es ist ebenfalls eine telefonische oder elektronische Bestellung möglich. Darauf wird jedoch ein Zuschlag für den administrativen Aufwand von Fr. 5.00 erhoben. Beachten Sie die entsprechenden Publikationen im Anzeiger.
Zur Anmeldung eines Hundes sind die Chip-Daten (ANIS resp. neu AMICUS) vorzulegen.
SKN – Sachkundenachweis
Vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2016 waren Hundehaltende durch die Tierschutzverordnung zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) verpflichtet. Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium per 1. Januar 2017 aufgehoben. Der Bundesrat empfiehlt insbesondere Personen, die erstmals einen Hund halten wollen, den freiwilligen Besuch eines Kurses, damit sie lernen, ihren Hund rücksichtsvoll zu führen. Für die Haltung bestimmter Hundetypen gibt es aufgrund kantonaler Gesetze weiterhin ein Kursobligatorium. Informieren Sie sich dazu direkt beim zuständigen Veterinärdienst.
Wichtige Links:
- Online Schalter: Hund an- und/oder abmelden
Reglement über die Hundetaxe [PDF, 53.0 KB] - Merkblatt für Hundehalter und Standorte Robidog [PDF, 1.34 MB]
- Hundehaltung – Kurse – Info BLV
- Hundehaltung – Sachkundeausweis