Die Gemeindeversammlung ist das legislative (gesetzgebende) Organ der gemischten Gemeinde Rüschegg. Die ordentlichen Versammlungen finden jeweils im Juni und Dezember im Mehrzweckgebäude Pfadern statt. Die Versammlungen sind öffentlich, nichtstimmberechtigten Personen werden separate Plätze zugewiesen.
Einberufung und Bekanntgabe der Traktandenliste erfolgen mittels Publikation im Anzeiger Gürbetal, Längenberg, Schwarzenburgerland sowie mittels Botschaft (Dr Rüschegger) in jede Haushaltung der Gemeinde.
Einzelheiten regelt das Ogr (Organisationsreglement) der Gemischten Gemeinde Rüschegg.

Aktenauflage:

Die Unterlagen zu den Traktanden liegen 10 Tage, bei Erlassen 30 Tage vor der Gemeindeversammlung öffentlich in der Gemeindeschreiberei auf.

Einsprachen/Beschwerden:

Beschwerden gegen Versammlungsbeschlüsse sind innert 30 Tagen (in Wahlsachen innert 10 Tagen) nach der Versammlung schriftlich und begründet beim Regierungsstatthalteramt Bern – Mittelland einzureichen (Art. 63ff Verwaltungsrechtspflegegesetz).
Die Verletzung von Zuständigkeits- und Verfahrensvorschriften ist sofort zu beanstanden (Artikel 49a Gemeindegesetz; Rügepflicht). Wer rechtzeitige Rügen pflichtwidrig unterlassen hat, kann gegen Wahlen und Beschlüsse nachträglich nicht mehr Beschwerde führen.

Stimmberechtigt:

Stimmberechtigt sind alle seit mindestens drei Monaten in der Gemeinde wohnhaften Schweizerbürger/innen, die das 18. Altersjahr zurückgelegt haben und in kantonalen Angelegenheiten stimmberechtigt sind.

Ordentliche Gemeindeversammlungen 2025

  • Freitag, 20. Juni 2025, 20.15 Uhr Mehrzweckgebäude Pfadern
  • Freitag, 5. Dezember 2025, 20.15 Uhr Mehrzweckgebäude Pfadern