Dienstleistungen

Kindes- und Erwachsenenschutz

2021-02-04T13:34:55+01:0011.10.2020|

Seit der Revision des Vormundschaftsrechts und dessen Umsetzung per 01.01.2013 übernehmen neu die 11 KESB-Kreise (Kindes- und Jugendschutzbehörden) des Kantons Bern alle Aufgaben im Vormundschaftsbereich, welche bisher durch die kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden. Die Vormundschaftskommission der Gemeinde Rüschegg wurde daher per 31.12.2012 ersatzlos aufgehoben. Für die Gemeinde Rüschegg ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Süd zuständig. Sie ist die Anlaufstelle für alle Belange im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes und nimmt ebenfalls Gefährdungsmeldungen entgegen. Der Bereich Kindesschutz umfasst: Kindeswohl & Kindesschutz Vaterschaft Elterliche Sorge Unterhalt Besuchsrecht Kindesvermögen Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen Gefährdung des Kindeswohls Der Bereich Erwachsenenschutz umfasst: Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Vertretung bei Urteilsunfähigkeit Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen Beistandschaft Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmassnahmen Gefährdungsmeldung Private Mandatstragende Wichtige Links: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Süd Guichet virtuel zur Abteilung Gemeindeschreiberei

Kehrichtsäcke und Marken

2021-02-04T13:35:00+01:0011.10.2020|

Verkaufsstellen Kehrichtsäcke & Marken Coop Heubach, 3154 Rüschegg Heubach 35L Marken & -Säcke Bäckerei Zwahlen, Dorf 3156 Riffenmatt Kehrichtsäcke & Marken, Sperrgutmarken sowie Containerplomben (Gewerbe + Landwirtschaft) Gemeindeverwaltung Rüschegg, Hirschhorn 298a, 3153 Rüschegg Gambach Bereitstellen des Kehrichts Stellen Sie den Kehricht erst am Morgen des Abfuhrtages (i.d.R. Montag bis 9.00 Uhr) an die Sammelstellen. Bei einem früheren Deponieren besteht die Gefahr, dass Tiere die Säcke aufreissen und eine grosse Unordnung verursachen. Wichtige Links: Abfallentsorgung Online Schalter link zur AVAG

Kehrichtabfuhr

2021-02-04T13:35:08+01:0011.10.2020|

Die Abfallentsorgung wird in der Gemeinde Rüschegg im Abfallreglement und dem Abfallkalender geregelt. Sie besteht aus den folgenden Bereichen: Kehrichtabfuhr Der Kehricht der Gemeinde Rüschegg wird durch die W. Müller Transporte AG in die AVAG Thun abgeführt. Abfuhrtag ist der Montag. Stellen Sie den Kehricht erst am Morgen des Abfuhrtages (bis 9.00 Uhr) an die Sammelstellen. Bei einem früheren Deponieren besteht die Gefahr, dass Tiere die Säcke aufreissen und eine grosse Unordnung verursachen. Die Kehrichtabfuhr und die Abfuhrdaten im Berggebiet der Gemeinde sind im Merkblatt Abfallentsorgung im Bergebiet geregelt. Sondersammlungen Bei den Sammelstellen Heubach und Gambach können Altstoffe wie Glas, Blech, Alu, Altöl, Nesspressokapseln (nur Heubach) und Batterien entsorgt werden. Altpapier und Karton können an 4 Sammeltagen im März, Juni, September und Dezember beim Schulhaus Hirschhorn und Mehrzweckgebäude Pfadern in Heubach abgegeben werden. Ein Mal pro Jahr im April findet eine Sperrgut und Altmetallsammlung statt, welche im Abfallkalender und [...]

Kaliumiodidtabletten

2023-01-12T07:42:54+01:0011.10.2020|

Wichtige Hinweise zu Anwendung und Wirkung Bei einem Kernkraft-Störfall kann radioaktives Jod in die Umgebung austreten. Dieses wird vom Menschen durch die Atemluft aufgenommen und reichert sich in der Schilddrüse an. Jodtabletten (Kaliumiodid 65 AApot) verhindern die Aufnahme von radioaktivem Jod in die Schilddrüse, sofern sie rechtzeitig eingenommen werden. Anweisungen der Behörden befolgen Bei einer Gefährdung der Bevölkerung ordnen die Behörden mittels Sirenen, Radio und anderer Medien sowohl die Bereitstellung als auch die Einnahme der Jodtabletten an. Die Tabletten sind nach der Aufforderung der Behörden möglichst rasch und gemäss Packungsbeilage in den angegebenen Dosierungen einzunehmen. Die Einnahme erfolgt zunächst einmalig. Je nach Strahlensituation fordern die zuständigen Behörden über Radio und andere Medien zur weiteren Einnahme auf. Halten Sie sich daher genau an die Anweisungen der Behörden. Die Jodtabletten (Kaliumiodid 65 AApot) liegen in kindersicheren Verpackungen vor. Eine ausführliche Beschreibung, wie die Tabletten im Notfall herauszulösen sind, befindet sich in [...]

Kadaversammelstelle

2021-02-04T13:35:18+01:0011.10.2020|

Die Gemeinde Rüschegg ist an der regionalen Tierkadaversammelstelle in Schwarzenburg angeschlossen. Einwohner von Rüschegg sind berechtigt zur Abgabe von Kadavern, Schlacht und Knochenabfällen. Adresse: Regionale Kadaversammelstelle Schwarzenburg Kreuzweg 3b (Ringgenmatt) 3150 Schwarzenburg Bitte Öffnungszeiten beachten!   Wichtige Links: Tierkadaversammelstelle Schwarzenburg zur Abteilung Bauverwaltung

Invasive Pflanzen

2021-02-04T13:35:24+01:0011.10.2020|

Bei den invasiven Pflanzen, welche auch Neophyten genannt werden, handelt es sich um gebietsfremde Pflanzen, die sich ausbreiten und die einheimischen Pflanzen verdrängen. Das Problemunkraut Blacken verbreitet sich hauptsächlich auf Wiesen, Weiden sowie Ackerkulturen und Kunstwiesen. Da diese Pflanzen nicht kompostiert werden können, werden diese oft unsachgemäss in Gräben und Bächen entsorgt, von wo aus sie sich unkontrolliert weiter verbreiten. Da ein Verbrennen der Pflanzen durch die Gartenbesitzer umständlich ist (es dürfen nur trockene Pflanzen verbrannt werden), können die Pflanzen mehrheitlich nur im Kehricht entsorgt werden. Damit die Ausbreitung dieser Problempflanzen eingeschränkt werden kann, bietet die Gemeinde bei der Kompostieranlage Lössishaus eine Entsorgungsmöglichkeit an. Die invasiven Pflanzen sowie Blacken können vom 1. April bis 31. Oktober in einer gedeckten Mulde gratis entsorgt werden. Die Pflanzen werden anschliessend in der Kehrichtverbrennungsanlage verbrannt. Bei weiteren Fragen gibt Ihnen Therese Hess, Mitglied der Umweltkommission (UWK) gerne Auskunft (Tel. Nr. 079 653 43 55 Werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr). [...]

Identitätskarte und Schweizer Pass

2023-01-12T07:37:35+01:0011.10.2020|

Seit dem 1. März 2010 können Identitätskarten und Schweizerpässe nicht mehr auf den Gemeindeverwaltungen beantragt werden, sondern nur noch in einem der 7 Ausweiszentren im Kanton Bern. Porträtfotos werden direkt in den Ausweiszentren erstellt und müssen nicht mitgebracht werden. Unter den nachstehenden links erhalten Sie dazu weitere Informationen. Wichtige Links: Ausweisschriften für Schweizer Staatsangehörige Schweizer Pass & Identitätskarte - Kanton Bern - Startseite zur Abteilung Gemeindeschreiberei

Hundehaltung

2024-05-31T12:47:28+02:0011.10.2020|

Hundetaxe Der Hundetaxe unterliegen alle Hunde, die älter als 6 Monate sind und deren Halterin und/oder Halter Wohnsitz in der Gemeinde Rüschegg verzeigt. Die Hundetaxe beträgt: für den ersten Hund         Fr. 40.00 für den zweiten Hund       Fr. 60.00 für jeden weiteren Hund   Fr. 80.00 Die Hundetaxe ist jeweils am 1. August für das laufende Jahr fällig und auf der Gemeindeverwaltung Rüschegg zu entrichten, wo auch die Hundekontrollmarke abgegeben wird. Es ist ebenfalls eine telefonische oder elektronische Bestellung möglich. Darauf wird jedoch ein Zuschlag für den administrativen Aufwand von Fr. 5.00 erhoben. Beachten Sie die entsprechenden Publikationen im Anzeiger. Zur Anmeldung eines Hundes sind die Chip-Daten (ANIS resp. neu AMICUS) vorzulegen. SKN - Sachkundenachweis Vom 1. September 2008 bis zum 31. Dezember 2016 waren Hundehaltende durch die Tierschutzverordnung zum Besuch eines Kurses mit Sachkundenachweis (SKN) verpflichtet. Aufgrund eines Parlamentsbeschlusses wurde das nationale Kursobligatorium per 1. Januar 2017 aufgehoben. Der Bundesrat empfiehlt insbesondere [...]

Heimatschein

2021-02-04T13:35:41+01:0011.10.2020|

Der Heimatschein ist eine vom Zivilstandskreis der Heimatgemeinde (Heimatort) ausgestellte, unbefristete Urkunde. Der Heimatschein ist immer bei der Gemeindeverwaltung am zivilrechtlichen Wohnort zu hinterlegen. Wichtige Links: Online Bestellung Heimatschein für im Kanton Bern Heimatberechtigte Online Bestellung Heimatschein für in anderen Kantonen Heimatberechtigte (Zivilstandsämter Excel-Tabelle) zur Abteilung Gemeindeschreiberei

Heimatausweis

2021-02-04T13:35:46+01:0011.10.2020|

Um sich in einer anderen Gemeinde als Wochenaufenthalter anzumelden, benötigen Sie als in Rüschegg niedergelassene Person einen Heimatausweis. Dieser wird in der neuen Aufenthaltsgemeinde hinterlegt und Sie erhalten dafür einen Aufenthaltsausweis. Als Wochenaufenthalter gilt, wer sich in der Aufenthaltsgemeinde regelmässig während mehreren Wochentagen aufhält und an diesen auch dort übernachtet, der Lebensmittelpunkt jedoch die Niederlassungsgemeinde darstellt. In der Aufenthaltsgemeinde ist man weder steuerpflichtig noch stimmberechtigt. Um einen Heimatausweis zu bestellen oder zu verlängern, füllen Sie bitte das Formular aus. Bei einer Verlängerung muss der abgelaufene Heimatausweis der Abteilung Gemeindeschreiberei zugestellt werden. Ein Heimatausweis kostet Fr. 20.00 (bei Verlängerung Fr. 10.00) und muss am Schalter der Gemeindeverwaltung abgeholt und bezahlt werden. Wichtige Links: Online Schalter zur Abteilung Gemeindeschreiberei

Handlungsfähigkeitszeugnis

2021-02-04T13:35:52+01:0011.10.2020|

Wenn Sie sich beispielsweise im Verkehr mit Banken oder Behörden über Ihre Handlungsfähigkeit ausweisen müssen, benötigen Sie ein Handlungsfähigkeitszeugnis. Dieses bestätigt die Handlungsfähigkeit einer Person nach Art. 13 ZGB. Mit Inkrafttreten des revidierten Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes (Revision in Kraft seit 1. Juni 2016) ist die Zuständigkeit für das Ausstellen von Handlungsfähigkeitszeugnissen von den Gemeinden an die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde (KESB) übergegangen. Für die Gemeinde Rüschegg ist die KESB Mittelland Süd zuständig. Wie erlangt man ein Handlungsfähigkeitszeugnis bei der KESB Das Gesuch erfolgt bei der örtlich zuständigen KESB direkt am Schalter, per Post oder über die Info-E-Mail-Adresse. Die gesuchstellende Person oder Behörde hat sich am Schalter auszuweisen oder dem schriftlichen Antrag eine Kopie eines gültigen Ausweisdokumentes resp. aktuelle Angaben zu den Personalien der betroffenen Person beizulegen. Die KESB überprüft die Personalien im GERES; bei Unstimmigkeit nimmt sie Rücksprache mit der Einwohnerkontrolle der Gemeinde. Die KESB überprüft, ob für die betroffene Person eine [...]

Grünabfälle

2024-05-21T08:58:20+02:0011.10.2020|

Bei der Kompostieranlage Lössishaus können Bewohnerinnen und Bewohner der Gemeinde Rüschegg das ganze Jahr von Montag bis Samstag, 9.00 - 19.00 Uhr gratis Grünabfälle abgeben. Der hergestellte Kompost kann gratis zum Düngen von Gärten oder der landwirtschaftlichen Flächen bezogen werden. Weitere Informationen erhalten Sie durch den Betreiber der Kompostieranlage, Peter Stöckli (Tel. Nr. 079 407 40 73) oder die Bauverwaltung Rüschegg. Neben der Kompostieranlage findet auch zwei Mal pro Jahr ein Häckseldienst statt (April und November), welche im Abfallkalender und im Anzeiger publiziert werden. Wichtig: Bitte beachten Sie, dass Grünabfälle nur verbrannt werden dürfen, wenn sie trocken sind und kein Rauch entsteht. Illegale Deponien oder Mottfeuer sind der Kantonspolizei (Wache Schwarzenburg Tel. 031 368 75 01)  oder der Bauverwaltung Rüschegg zu melden. Wichtige Links: Verwertung von Grünabfällen  [PDF, 164 KB] Abfallreglement der Gemeinde Rüschegg, Abfallkalender, Merkblatt Altpapier und Karton, Abfallentsorgung im Berggebiet finden Sie im Online Schalter Weiterführende Infos zum Thema Grünabfälle auf der Homepage des Kantons [...]

Gebäudeversicherung

2021-02-04T13:36:10+01:0011.10.2020|

Alle Gebäude im Kanton Bern sind bei der Gebäudeversicherung des Kantons Bern (GVB) obligatorisch gegen Feuer-, Elementar- sowie mit begrenzter Deckung gegen Terror- und Unruheschäden zu versichern. Die Gemeinde hat aufgrund gesetzlicher Vorschriften zu kontrollieren, ob alle versicherungspflichtigen Gebäude und Bauvorhaben auf dem Gemeindegebiet bei der GVB versichert sind. Obligatorische Bauversicherung Bauvorhaben über Fr. 25'000.00 sind vom Bauherrn mit Baubeginn bei der GVB zu versichern. Für Bauvorhaben, die diese Summe nicht erreichen ist die Bauversicherung freiwillig. Anmeldeformulare sind bei der GVB erhältlich. Sofern Sie für Neu-, Um- oder Ausbauten noch keine Nachschatzung bei der GVB veranlasst haben, bitten wir Sie um sofortige Erledigung. Wie muss die Anmeldung erfolgen? - Mit offiziellem Anmeldeformular (Bezug direkt bei der GVB oder online) Wichtige Links: Gebäudeversicherung des Kantons Bern   zur Abteilung Finanzverwaltung

Gastgewerbe

2021-02-12T16:57:43+01:0011.10.2020|

Gastgewerbliche Einzelbewilligungen (Festwirtschaften) Das Gesuchsformular ist spätestens 20 Tage vor dem Anlass vollständig ausgefüllt inklusive aller benötigten Beilagen und Unterschriften bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Bei Grossanlässen mit mehr als 500 Personen gilt eine Frist von 60 Tagen. Wird am Anlass Alkohol ausgeschenkt, muss dem Gesuch ebenfalls ein Jugendschutzkonzept sowie eine Getränkekarte (Merkblatt, Art. 28 GGG beachten) beiliegen. Das Selbstkontrollkonzept muss ausgefüllt am Anlass bereitgehalten werden. Gastgewerbebetriebe Dem Gesuch für eine Betriebsbewilligung Gastgewerbe ist ein Jugendschutzkonzept sowie eine Kopie des Fähigkeitsausweises beizulegen. Es ist spätestens 30 Tage vor Übernahme des Betriebes bei der Gemeindeverwaltung einzureichen. Für die Errichtung eines Betriebskonzeptes kann Ihnen die Anleitung zur Selbstkontrolle für Gewerbe-, Handels- und Verpflegungsbetriebe behilflich sein. Tombolas und Lottos Ab 1. Januar 2021 gilt für die Durchführung von Lottos und Tombolas an Unterhaltungsanlässen eine Meldepflicht. Die Vorgaben sind einzuhalten. Meldefrist: 30 Tage vor der Veranstaltung Weiterführende Informationen und Online-Meldeformular   Wichtige Links: Formulare Gastgewerbe Gastgewerbegesetz (GGG) Gastgewerbeverordnung (GGV) zur Abteilung Gemeindeschreiberei

Fundbüro

2021-02-04T13:36:21+01:0011.10.2020|

Gegenstand verloren oder gefunden? Immer wieder werden auch in der Gemeinde Rüschegg Gegenstände verloren oder liegengelassen. Vieles hat einen persönlichen oder materiellen Wert und die betroffene Person ist dankbar, wenn ein Gegenstand gefunden und ordnungsgemäss abgegeben wird. Finder Haben Sie etwas gefunden? Wir bitten Sie, Gegenstände, welche Sie innerhalb der Gemeinde Rüschegg gefunden haben, bei der Gemeindeverwaltung abzugeben. Verlierer Haben Sie etwas verloren? Erkundigen Sie sich bei der Abteilung Gemeindeschreiberei oder online nach dem verlorenen Gegenstand. Im Fundbüro abgegebene Gegenstände werden dem Verlierer gegen eine Gebühr von CHF 10.00 ausgehändigt. Rechtliches Die Bezahlung eines Finderlohnes ist freiwillig. Üblich ist aber ein Finderlohn von ca. 10% des Wertes der Fundsache. Wird ein Fundgegenstand vom Eigentümer nicht abgeholt, wird nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist von einem Jahr dem Finder die Fundsache ausgehändigt. Die Aufbewahrungsfrist bis zum Ablauf von fünf Jahren geht auf den Finder über. Diese Bestimmungen gelten nicht für abgegebene Schlüssel. Wichtige Links: Online Schalter [...]

Friedhof

2025-04-09T13:33:08+02:0011.10.2020|

Gemäss Polizeigesetz (PolG) ist das Bestattungswesen und namentlich die Anlage von Friedhöfen Sache der Gemeinden (Art. 10a Abs. 1 Bst. c). Das Bestattungs- und Friedhofwesen der Gemeinde Rüschegg ist im Bestattungs- und Friedhofreglement geregelt. Der Friedhof der Gemeinde Rüschegg befindet sich auf dem Rüschegg-Hügel direkt neben der Kirche Rüschegg. Wir bitten Sie speziell zu beachten, dass die Aufstellung von Grabsteinen der vorgängigen Bewilligung bedarf. Gesuche sind an die Gemeindepolizeibehörde, p.A. Gemeindeverwaltung zu richten. Seit dem 01.01.2019 übernimmt der Forstkommunalbetrieb Rüschegg die Aufgaben des Friedhofgärtners: Friedhofgärtner: Forstkommunalbetrieb Rüschegg p.A. Gemeindeverwaltung Pikettnummer 079 911 39 83 Für weitere Fragen stehen Ihnen Bau- und Gemeindeverwaltung gerne zur Verfügung. Wichtige Links: Im Online Schalter finden Sie das Bestattungs- und Friedhofreglement Informationen zum Todesfall zur Abteilung Bauverwaltung

Feuerbrand

2021-02-04T13:36:49+01:0011.10.2020|

Feuerbrand ist eine gefährliche, meldepflichtige Pflanzenkrankheit, die durch Bakterien verursacht wird. Grosse wirtschaftliche Schäden können in Obstanlagen, Baumschulen und Hochstammobstgärten entstehen. Wild- und Ziergehölze tragen als Infektionsquellen wesentlich zur Ausbreitung der Krankheit bei. Die Übertragung erfolgt durch Schleim, den die kranken Pflanzen ausscheiden. Befallen werden ausschliesslich Kernobstbäume (Äpfel, Birnen, Quitten) und einige Zier- und Wildpflanzen: Alle Arten von Cotoneaster, Feuerdorn, Feuerbusch, Felsenbirne, Stranvaesia, Weissdorn, Vogelbeere, Mehlbeere. Falls Sie einen Feuerbrandverdacht haben, bitten wir Sie möglichst rasch mit unserer Feuerbrandkontrolleurin Kontakt aufzunehmen: Therese Hess Rüschegg Heubach Tel. Nr. 079 653 43 55 (Werktags von 8.00 bis 18.00 Uhr ) Für Ihre Mithilfe bei der Bekämpfung der Feuerbrandkrankheit danken wir Ihnen. Wichtige Links: Feuerbrand zur Abteilung Bauverwaltung

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