Kindes- und Erwachsenenschutz
Seit der Revision des Vormundschaftsrechts und dessen Umsetzung per 01.01.2013 übernehmen neu die 11 KESB-Kreise (Kindes- und Jugendschutzbehörden) des Kantons Bern alle Aufgaben im Vormundschaftsbereich, welche bisher durch die kommunalen Vormundschaftsbehörden wahrgenommen wurden. Die Vormundschaftskommission der Gemeinde Rüschegg wurde daher per 31.12.2012 ersatzlos aufgehoben. Für die Gemeinde Rüschegg ist die Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Süd zuständig. Sie ist die Anlaufstelle für alle Belange im Bereich des Kindes- und Erwachsenenschutzes und nimmt ebenfalls Gefährdungsmeldungen entgegen. Der Bereich Kindesschutz umfasst: Kindeswohl & Kindesschutz Vaterschaft Elterliche Sorge Unterhalt Besuchsrecht Kindesvermögen Zivilrechtliche Kindesschutzmassnahmen Gefährdung des Kindeswohls Der Bereich Erwachsenenschutz umfasst: Vorsorgeauftrag Patientenverfügung Vertretung bei Urteilsunfähigkeit Aufenthalt in Wohn- und Pflegeeinrichtungen Beistandschaft Fürsorgerische Unterbringung / Zwangsmassnahmen Gefährdungsmeldung Private Mandatstragende Wichtige Links: Kindes- und Erwachsenenschutzbehörde KESB Mittelland Süd Guichet virtuel zur Abteilung Gemeindeschreiberei